Mitgliederversammlung – Vereinsabende

Definition der Mitgliederversammlung

Interne Vereinsangelegenheiten, Abläufe, vereinsbetreffende Abstimmungen, Vereinssatzung und Regelwerk sind Themen einer Mitgliederversammlung. Änderungsanträge und entstandene Probleme sind schriftlich beim Vorstand einzureichen.

Definition Vereinsabend

Ein Vereinsabend ist keine Mitgliederversammlung.
Vereinsabende dienen der öffentlichen Aufklärung:
Mitglieder, aber auch durch das System geschädigte Menschen (geschädigt durch Justiz, Behörden, Psychiatrien, Polizei, Gutachter usw.), haben hier die Möglichkeit ihre Erfahrungen vorzutragen.
Selbstverständlich sind zu diesen Vereinsabenden auch Politiker, Gutachter, Juristen, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter, Justizmitarbeiter usw. eingeladen, denn nur gemeinsame Gespräche führen zu konstruktiven Lösungsansätzen

  • Vorträge aus der Vorstandschaft über laufende Themen, News, Erfolge
  • Vorträge zum Vereinsthema aus der Politik
  • Neue Mitglieder haben hier die Möglichkeit sich vorzustellen. Sie können und sollen nach Antrag und Absprache mit dem Vorstand ihr Problem vortragen.
  • Diskussion gemeinsamer Problematik
  • Berichterstattung in der Presse; Journalisten sind herzlich eingeladen
  • Kennenlernen und gemütliches Beisammensein etc.

Regeln zum Ablauf eines Vereinsabends:

  • Termin mit Abendprogramm wird auf der Homepage veröffentlicht
  • Anmeldung beim Vorstand Tel. 06281 565065 oder 0171 3496131
  • Es wird eine Teilnehmerliste geführt. Jeder Teilnehmer muss sich eintragen wenn er anwesend sein will.
  • Auf Verlangen des Vorstands muss sich ein Teilnehmer auch ausweisen
  • Digitale Aufzeichnungen sind verboten
  • Der Kassier oder ein ernanntes Mitglied führt die Teilnehmerliste, vergibt Mitgliedsanträge mit Vereinssatzung.

Die Vereinstreffen sind zurzeit intern. Wir erarbeiten eine neue Homepage und bereiten eine Mitgliederversammlung vor.

Wir bitten um Kandidatur und Wahlvorschläge für eine neue Vorstandschaft