Unantastbarkeit
Die richterliche Unantastbarkeit gilt nur wenn,
unser Grundgesetz gemäß Art.1 Abs. 3, Art 20 Abs.3 und das rechtliche Gehör Art 103 befolgt wird und auch der Anspruch auf ein „faires Verfahren“ nach lege artis EMRK Artikel 6 & dem EMRK Artikel 13 „““erkennbar„“““ gegeben ist!
Dies ist aber leider oft nicht der Fall.
Warum bekommen wir im Verein Justiz-Opfer hohe Zahlen von Beschwerden, warum wohl?
Weil es eben Richter, Gerichte & Gutachter gibt ,die die Ansprüche der Opfer / Betrogenen mit leeren Begründungen um- oder ab- biegen & parteilich subjektiv handeln und das dürfte nicht sein.
Gegen diese Vorgehensweise haben Bürger aus dem Volk die auf die Rechte & Gesetze vertrauen leider sehr oft keine Chance auf Erfolg.
Wenn Richter’innen nicht Ihre Pflichten und Vorschriften befolgen,
handeln Sie außerhalb Ihres Amtes.
Wenn Richter’innen nicht die Rechte des Staates, des Grundgesetzes, die Rechte des Opferschutzes nicht einhalten,
handeln Sie außerhalb Ihres Amtes.
Wenn Richter’innen nicht die Regeln des Anstandes und der guten Sitten einhalten,
handeln Sie außerhalb Ihres Amtes.
Wenn Richter’innen kein Gewissen haben,
was nützt deren Handeln nach besten Wissen & Gewissen?
wohl Nichts.
Die Frage ist und bleibt,
wieso dürfen die mehr als dubiosen Richter’innen dann Unrecht zu Recht angeblich unantastbar ermessen und
mit Hohn dann Wilkür-Urteile auch noch
im Namen des Volkes verkünden?
Hier hört es auf,
wenn Richter’innen auch gegen ihren eigenen gerichtl. Beweisbeschluss verstoßen.
Wer nicht nach Recht & Gesetz , den Pflichten und den Vorschriften handelt,
enthebt sich selbst seines Amtes
und darf dann auch nicht richten.
Das Schattenreich der Justiz, die Grau-en- Zone.
Einspruch:
Berufung gegen ein Urteil das vom dubiosen Gericht in 14 Jahren „“““in der 1. Instanz,“““
mit Unwahrheiten Spekulationen losen Unterstellungen gegen die Wahrheit & Beweise aufgebaut ist, dieses Urteil erkenne ich nicht an.
Haben wir eine Kapitalismus- Justiz?
Unsere Erfahrungen zeigen sehr häufig, daßdie das Recht erhalten, die viel Geld oder Einfluß bei Gericht haben auch mit Unwahrheiten gewinnen.
Viele Urteile sind hauptsächlich auf lose nicht bewiesene unterstellte unwahre Angaben der Täter begründet,
wie hier im Fall auf angebliche Vorerkrankungen, die es beweislich nicht gibt, nicht gab,
dazu müßen & können diese unterstellten Vorerkrankungen sicher mehrfach gesichert noch ausgeschloßen werden.
Das ist glatter Betrug was das Gericht & dessen Willkür- Gutachter bisher treiben und man ist als Opfer- Kläger hier machtlos ausgeliefert.
Man lernt, dass bei Gericht mehr gelogen und betrogen wird als auf der Straße und verliert das Vertrauen.
Wer nach einem erlittenen Schaden Hilfe von der Justiz erhofft, wird als Kläger oft bitter enttäuscht.
Wir erleben das bei vielen Gerichten nicht der konkrete Einzelfall verhandelt wird sondern diese meist nur Regelfälle annehmen. Trotz dass 1000 x ständig darauf hingewiesen wird, reagieren diese Gerichte leider nicht. Sie schert es nicht die Bohne.
Frei nach dem Motto, ich mach was ich will, auch wenn es gegen die Beweise & Indizien ist.
Das hat mit einem freien Ermessen nichts zu tun, wenn das Gericht & Gutachter einen Phantomfall verhandeln und die Opfer damit betrügen.
Das ist Amtsmissbrauch und strafbar, trotz deren Unantastbarkeit, weil diese ist hier außer Kraft gesetzt. Sie dienen nicht den Gesetzen & Rechten des Volkes und nicht nach dem primären Opferschutz auch nicht.
Merkel, wer unschuldig in Not gerät, dem wird geholfen,…. Der Staat muss dafür Garant sein.
Quelle:
Bild, 10. 3- 2009, zur Bankenkrise , Jobkrise, etc.
http://www.bild.de/politik/2009/
so-steht-es-wirklich-um-unser-land–
7633780.bild.html
Wer unverschuldet in Not gerät, dem würde angelich laut Rechten und Gesetzen geholfen.
Siehe im BGB und bei der BK, A.Merkel.
Wir stellen fest, daß das oft bei Gericht nicht stimmt und die Opfer als Kläger weiter geschädigt werden.
So etwas dürfte es in einem „besten“ Rechtsstaat eigentlich nicht geben.
Die fiesen Richter & Gutachter versagen Ihre Pflichten und haben keinen Anstand.
Deshalb braucht auch die Justiz als Macht eine wirksame Kontrolle, was sich bei den Justizopfern spiegelt.