Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (BRD)

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) steht über jede innerstaatliche nationale Gesetzgebung und muss in der Regel von jedem Richter und Staatsanwalt, sprich der Justiz zwingend berücksichtigt werden, was jedoch nicht der Fall ist. Das Grundgesetz gilt für jeden Menschen in der BRD, somit auch für Politiker, Beamte, Richter und Staatsanwälte selber. Eklatante Grundgesetzverletzungen finden zweifelsfrei täglich vor deutschen Gerichten und selbst vor deutschen Höchstgerichten wie z. B. Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof statt und können anhand plakativer Beispiele einleuchtend mit einfachen Fallbeispielen nachgewiesen werden, nämlich alleine aufgrund der Tatsache, dass z. B. über 90% aller Strafverfahren, die gegen gewalttätige Polizeibeamte aufgrund einer Strafanzeige oder eines Strafantrages eingeleitet wurden, vorzeitig ohne weitere Konsequenzen sofort von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden und es in den meisten Fällen nie zu einer Anklage kommt. Sofern es tatsächlich zu einer der seltenen Anklagen vor Gericht kommt – häufig nur, wenn großer öffentlicher Ermittlungsdruck durch eine Berichterstattung in den Medien und Empörung bei der Bevölkerung vorhanden sind -, kommen die verurteilten Polizisten in der Regel glimpflich davon und haben keine ernsthaften persönlichen und beruflichen Konsequenzen zu befürchten.

Bei normalen Bürgern und vergleichbaren Delikten kommt es jedoch in den meisten Fällen zu einer Anklage vor Gericht, die in der Regel zu empfindlichen Gefängnisstrafen und somit Vorstrafen führen. Hierbei braucht man nur auf den Artikel 3 des nachfolgenden Grundgesetzes zu verweisen, „dass alle Menschen vor Gesetz gleich sind.“ 

Wie ist es aber dann möglich und mit dem Artikel 3 GG zu vereinbaren, dass z. B. ein Herr Ulli Hoeneß Hafturlaub zu Weihnachten und zu Silvester genehmigt bekommt, jedoch andere Strafgefangene, die wegen weitaus geringfügigeren Delikten und geringen Strafen einsitzen, keinen Urlaub erhalten, um diese Zeit mit ihren Familien zu verbringen?

Selbst die blinde und scheinbar auch taube Justitia müsste hierbei vor Scham erröten und ihren Job an den Nagel hängen! Hieran erkennt man, wie der Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 GG von der Justiz komplett ignoriert wird und wir eine Zweiklassengesellschaft bei der Justiz haben. Warum kann sich ein vermögender Mensch mit viel Geld vor Gericht freikaufen und einer Haftstrafe entgehen und ein anderer Mensch, der von dieser Person bestochen wurde, kommt für 8 Jahre in Haft? Alle dürften wissen, von wem hier die Sprache ist, denn dieser unglaubliche Vorfall hat sich im Musterländle Bayern abgespielt, wo der jetzige Bayerische Staatsminister Prof. Winfried Bausback (CSU) tatsächlich öffentlich in einer Pressekonferenz gegenüber den Medien behauptete, die Justiz in Bayern sei bestens aufgestellt und voll funktionsfähig und ferner der Vorsitzende des Verfassungsausschusses im Bayerischen Landtag, Franz Schindler (SPD) öffentlich aussagte, es gäbe keine „Justizopfer“ und die stellvertretende Vorsitzende Petra Guttenberger (CSU) behauptete, es sei gefährlich, den Begriff „Justizopfer“ überhaupt öffentlich auszusprechen bzw. zu äußern.

Ist die deutsche Justitia vielleicht sogar eine politisch instrumentalisierte Prostituierte, um leere Staatskassen zu füllen, sprich handelt es sich hierbei um einen geldfinanzierten Ablasshandel wie im Mittelalter? Jeder Mensch müsste hier spätestens erkennen, dass etwas nicht in unserem Rechtssystem stimmen kann. Wofür haben wir ein Grundgesetz, wenn dieses von einer ignorierenden Justiz vor den Augen des Gesetzgebers schlichtweg ignoriert wird?

Genau genommen könnte man hierbei schon von einer Unterwanderung der Gesetzgebung durch die Justiz selber – entweder durch Inkompetenz oder sogar vorsätzliche Handlungen- und maßlosen Dekadenz sprechen, die massiv den Rechtsfrieden und Rechtsstaat bedroht, denn wenn das Grundgesetz nicht mehr für alle Menschen gleichermaßen gilt, ist die Rechtsordnung aus den Fugen geraten. Aber auch für diese Problematik sieht das Grundgesetz im Artikel 20 Möglichkeiten vor, in dem geschrieben steht:

„Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Wenn sich jedoch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung – sprich die Justiz – sich gemäß Art. 20 Abs. 3 des GG wie weiter oben beschrieben nicht mehr an Gesetz und Recht gebunden sehen, sieht das Grundgesetz gemäß Abs. 4 vor, dass alle Deutschen das Recht zum Widerstand haben, wenn eine andere Abhilfe nicht möglich ist.

Wie bestens bekannt ist, nimmt es selbst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – also die Höchstgerichte – nicht so genau mit den Menschen- und Grundrechten, denn beide verstoßen nachweislich häufig selber gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gemäß Artikel 45, in dem Urteile oder Entscheidungen, mit denen Beschwerden für zulässig oder unzulässig erklärt werden, einfach nicht begründet werden. Wenn nun sogar das deutsche Höchstgericht „Bundesverfassungsgericht“ und der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ selber nachweislich gegen die Europäischen Menschenrechte verstoßen, wie kann man sich hiergegen dann überhaupt noch mit juristischen Mitteln wehren? Hierauf kann nur geantwortet werden, dass es keine juristischen Möglichkeiten mehr gibt! Die verantwortlichen Politiker und der Gesetzgeber sollten sich deshalb nicht darüber wundern, dass sich immer mehr Opfer dieses staatlich tolerierten „Unrechtssystems“ organisieren und auf die Straße gehen, denn wie sollte man sich hiergegen noch anders wehren und seinen Protest ausdrücken?

Man kann immer nur wieder an die Politik und den Gesetzgeber appellieren, endlich aus dem Tiefschlaf aufzuwachen und diese drängenden und rechtsstaatsgefährdenden Probleme endlich anzupacken und zu lösen, anstatt populistisch ständig alle Menschen über einen Kamm zu scheren und zu versuchen, diese als Einzelfälle, Spinner oder Querulanten abzustempeln und somit noch einmal ein weiteres Mal zum Opfer zu machen. Es dürfte nachvollziehbar sein, dass ein Geduldsfaden irgendwann einmal reißen kann, was scheinbar durch den Gesetzgeber regelrecht provoziert wird, um dann einen Grund zu haben, die Kritiker endgültig mundtot machen zu können, denn eine andere Erklärung kann es für die Untätigkeit der Politik und des Gesetzgebers nicht geben.

Darum wollen wir zur Bildung der Politiker, des Gesetzgebers und auch der Justiz beitragen und fügen nachfolgend das komplette Grundgesetz zum nachlesen ein, denn scheinbar sind das Grundgesetz als auch die EMRK Fremdwörter für die betreffenden Kreise. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass das europäische Recht über dem nationalen Recht steht und somit die Europäische Menschenrechtskonvention zwingend in der nationalen Rechtsprechung genauso wie das Grundgesetz immer Berücksichtigung finden muss, was scheinbar die wenigsten Juristen wissen und regelmäßig von deutschen Gerichten aufgrund unserer Erfahrungen ignoriert wird. Sprich, deutsche Gerichte verstoßen regelmäßig gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention, was auch auf große Fortbildungsmissstände bei der bundesdeuten Justiz hindeuten könnte. Warum die zuständigen Justizminister auf Landes- und Bundesebene bislang noch nicht reagiert haben, ist völlig unbegreiflich und ein völlig unakzeptabler Zustand für die Bevölkerung, die gemäß des Grundgesetzes ein Anrecht auf ein funktionierendes Rechtssystem und somit eine Rechtsstaatlichkeit hat.