Aufgaben und Ziele des Vereins:

Primär ist unsere Aufgabe, dass wir eine Anlaufstelle für betroffene Bürger sind, die von der Justiz ungerecht behandelt, geschädigt und enttäuscht wurden.

Unser Ziel ist, Fehler der Justiz vor allem deren Ursachen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.

Maxime:

  • Wir pochen auf unser Grundgesetz und schützen unsere Demokratie
  • Gerechtigkeit
  • Kooperation mit der Justiz;
  • Keine Gewalt
  • Wir brauchen die Justiz und wollen helfen, dass sie möglichst fehlerfrei funktioniert

Das gesammelte Wissen aus unseren Vereinsabenden, die Erkenntnisse durch die nachträglichen Überarbeitungen und Diskussionen in der Vorstandschaft und der aktiven Mitglieder, machten es unabdinglich, die Aufgaben und Ziel wie folgt zu definieren:

  1. Erstellen einer internen Falldatenbank
    dadurch werden die Justizfehler und Gutachterfehler festgehalten und aufgezeigt.

Allgemeine, besonders wichtige wie auch extreme Fallbeispiele zu Fehlentscheidungen oder Justizproblemen der aktiven Mitglieder werden veröffentlicht.

  1. Problemanalyse bei Justizfehlern
    Untersuchung auf Gemeinsamkeiten und deren Ursachen die zu Fehlentscheidungen führen.
  2. Rechtsanwälte.
    Die Anzahl der Beschwerden über Rechtsanwälte ist besonders hoch. Rechtsanwälte sind ein Teil des Justizsystems und arbeiten i.d.R. nicht gegen die Richter. Die Vereinsziele zu dieser Aufgabenstellung „Rechtsanwälte“sind u.a.:
  • Der Anwalt hat seine Pflicht, seine Mandanten gesetzlich, rechtlich und loyal zu vertreten auch wahrzunehmen.
    Die Vertretungsvollmacht ist als Vertrag von Beiden zu unterzeichnen und muss beinhalten:

a.) Das Protokoll seines geleisteten Eids § 12a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

b.) Den Art. 1 Abs. 3 der BORA: Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten verpflichte ich mich meine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

  • Die Erstberatung bei einem Anwalt muss eine vollständige Durchleuchtung des Streits, eine Aufklärung und Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten einer Prozessführung, beinhalten. Die Erstberatung muss dem Mandanten nach dem Gespräch schriftlich ausgehändigt werden.
  • Die Anwaltskosten sollen für alle Bürger erträglich sein und den Rechtsanwalt verpflichten die volle Leistung zu erbringen. Sie sollen sich errechnen aus einem kleinen Anteil zur Unkostendeckung und einem zusätzlichen Anteil auf Erfolgsbasis
  • Eine interne Anwaltsdatenbank in der moralisches und pflichtgemäßes Handeln aufgezeigt wird

4.Verbesserungen an der Justiz

Digitale Aufnahmen der Verhandlungen müssen zur Pflicht werden
Zum Beweis fordern wir auch Videoaufnahmen während der Gutachtenerstellung in 3-facher Ausführung
Sowohl „Beschwerdeführer, Kläger“ als auch der „Beschwerdegegner, Beklagte“ erhalten die originale Aufzeichnung.

  • Wir wollen für die Opfer / Geschädigten dringend eine Beweislast-Umkehr und Beweiserleichterungen entsprechend ZPO § 287
  • Gerichtskosten
    Eine natürliche Person darf durch Gerichtskosten nicht ruiniert werden, Gerichtskosten müssen ertragbar sein und für natürliche Personen eine passende Obergrenze haben.
    Die entstehenden Kosten müssen im Sinne der Gleichberechtigung die Parteien gleich stark belasten.
    Gerichtkosten dürfen nur auferlegt werden, wenn die Streitursache bzw. Schuldfrage über die komplette Sachlage geklärt und bewiesen ist.
    Das Hochtreiben der Gerichtskosten durch verfrühtes Weiterreichen, ohne Begründung und Klärung der Klagen, in die nächst höhere Instanz muss verboten werden.
  • Gerichtskosten abschaffen, da die Gerichte bzw. die Justiz als notwendige Einrichtung aus Steuern finanziert wird.
  • Prozesskostenhilfesystem verbessern
  • Straftaten wie Lügen, aufgedeckte Personenmisshandlungen, Betrug und Sittenwidrigkeiten in Gerichtsverfahren, müssen automatisch zur Anzeige führen. Das Gericht muss verpflichtet sein, tätig zu werden und Strafanzeige mit Strafantrag unverzüglich an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben.
  • Der Präsident der Gerichtsbarkeit, das zuständige Ministerium sowie der Petitionsausschuss im Land- und Bundestag muss bei Beschwerde gemäß GG Art. 1 (3), Art. 20 (3) den Auftrag einer Kontrollfunktion haben und wahrnehmen. Die Rechtsprechung ist an das Gesetz gebunden und verbietet willkürliche Entscheidungen der Richter, wie auch der verantwortlichen Amtspersonen. Dies hat nichts mit der Gewaltenteilung zu tun.
  • Abschaffen des Anwaltszwangs

5.Lösung der Probleme mit Behörden, Ministerien sowie Petitionen

6.Unterstützung der Mitglieder, vor allem der aktiven Mitglieder durch Solidarität und Loyalität

  • Hilfe (Empfehlungen)
  • Bedingungen schaffen durch Kontaktaufbau und Zusammenarbeit
  • gegenseitige Stütze durch Erfahrungsaustausch in Selbsthilfegruppen
  • Psychische Unterstützungen z.B. Anhörung etc.
  • Unterstützung beim Verfassen von Dienstaufsichtsbeschwerden und Petitionen
  • Prozessbeobachtung und Veröffentlichung auf Vereinshomepage
  • Ehrenamtliche Prozessbeobachter mit professioneller Schulung
  • Entwicklungsarbeit im gesamten Verein
  • Erarbeiten einer allgemeinen Vorlage für Petitionen und Dienstaufsichtsbeschwerden, um die vielen Ablehnungen zu vermeiden

7.Politische Aktivitäten

  • Öffentlichkeitsarbeit im Internet, mit Fernsehen, Rundfunk, Presse, Großkundgebungen sowie Vereinsabende
  • Gutachterreform

8.Zusammenarbeit und Absprachen mit anderen Vereinen ähnlicher Aufgabenstellung

Ähnliche Vereine aus allen Städten der BRD sollen zu einem Verband zusammenfinden, aber ihre Individualität und Selbständigkeit behalten.

Erstrebenswert sind Kooperationen mit anderen Vereinen, um gemeinsam und loyal bei erkannten Fehlentwicklungen die Missständen zu beheben.